Das Gesetz zur "Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes" ist zum 1.Juli 2011 in Kraft getreten. Ab sofort sind Finanzberater verpflichtet bei der Beratung und vor dem Verkauf an ihre Kunden ein Produktinformationsblatt auszuhändigen.
Die neue gesetzliche Bestimmung bringt mehr Transparenz beim Kauf von Fonds und Wertpapieren. Kein Wertpapier, beispielsweise ein offener Investmentfonds, darf mehr ohne die vorherige Aushändigung eines Produktinformationsblattes (PIB) vom Finanzberater verkauft werden. Aus den „Wesentlichen Anlegerinformationen", kurz „KID´s" genannt, lassen sich u.a. die Historie des Fonds (vergangene Entwicklung) sowie die Kostenstruktur und seine Risikoklasse herauslesen.
Mit dieser Maßnahme versucht der Gesetzgeber die Risiken für die Kunden zu minimieren. Durch die starken Schwankungen auf dem Kapitalmarkt war es in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen Verlusten für Anlagekunden gekommen. Das ist teilweise auf unseriöse Verkaufspraktiken von Finanzberatern zurückzuführen.
Für seriöse Anbieter, wie die Finanzberatung Grüterich, steht die größtmögliche Transparenz, Kostenkontrolle und Verständlichkeit von Finanzprodukten im Vordergrund. Es gehört zu unseren Unternehmenswerten das Kapital unserer Kunden zu schützen. Voraussetzung für jede Kapitalanlage und Investmentsparpläne ist ihre Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Ziele unseres Kunden und seine finanzielle Absicherung. Deshalb begrüßen wir das neue Gesetz, weil uns eine seriöse Beratung bei Anlagegeschäften sehr wichtig ist.
Wenn Sie den Kauf von Investmentfonds planen, fragen Sie
sich:
Passt die Kapitalanlage zu Ihrem Vorsorgekonzept? Haben Sie
beispielsweise keine Absicherung Ihrer Arbeitskraft, ist die
Investition in eine Kapitalanlage uninteressant.
Haben Sie die gewünschte finanzielle Flexibilität und entspricht
die Anlage Ihrem Risikoprofil?
Ist die Anlage eine zusätzliche und sinnvolle Möglichkeit Kapital
fürs Alter aufzubauen? (Siehe Grafik)
Berücksichtigt Ihr Finanzberater Ihre finanzielle
Gesamtsituation?
Händigt er Ihnen die „Wesentlichen Anlegerinformationen" (KID´s)
unaufgefordert aus?
Erstellt der Finanzberater ein Risikoprofil für Sie, aus dem klar
hervorgeht, wie Sie Chancen und Risiken bewerten? Wichtig für die
Entscheidungsfindung des passenden Produktes.
Erhalten Sie auch bei fondsgebundenen Versicherungen ein
Produktinformationsblatt? Ist (noch) keine Verpflichtung, zeigt
jedoch, dass der Berater ein Profi ist und kundenorientiert
handelt.
Wird Ihnen von Ihrem Finanzberater vor Vertragsabschluss /
Ordererteilung genügend Zeit gelassen, die Entscheidung im Detail
zu prüfen?
Wer finanziell fit sein will, weis, dass es dazu mehrere Komponenten braucht. Die Investition in eine Kapitalanlage / Investmentfonds kann durchaus als eine Art „Nahrungsergänzung\" angesehen werden. Zur körperlichen Fitness bedarf es ja auch einer gesunden, vielseitigen Ernährung. Allerdings lässt sich eine Leistungssteigerung nicht ohne den Einsatz von hochwertigen Ernährungsprodukten erzielen. Diese setzen jedoch voraus, dass Sie an sich schon was für Ihre Fitness getan haben. So ist es auch in finanzieller Sicht. Langfristig werden Sie an einem Investment oberhalb des „Sparbuchrisikos" nicht vorbei kommen. Denn eine „vernünftige" Rendite braucht Zeit und Kontinuität. Ist allerdings keine persönliche Absicherung bei Ihnen vorhanden, macht eine Kapitalanlage oder Sparvorgänge zunächst keinen Sinn.
Lassen Sie Ihre Finanzen einmal im Jahr auf ihre Fitness testen. Wir beraten Sie unabhängig und halten Sie zu aktuellen Entwicklungen und Ihrer finanziellen Situation auf dem Laufenden. So wie ein Fitnesscoach.